Händlerfahrzeuge

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Bei Manheim Express sind Sie goldrichtig!

Das Unternehmen Manheim Express hat sich auf den Handel mit Händlerfahrzeugen spezialisiert. Wenn Sie unsicher sind, was genau unter einem Händlerfahrzeug zu verstehen ist, können Sie sich hier umfassend informieren.

Da der gesetzliche Rahmen sich für Händlerfahrzeuge von anderen Handelsformen unterscheidet, sollten Händler in diesem Marktsegment auf Online-Partner wie Manheim Express zurückgreifen. Neben professionellem Service bieten professionelle Online-Tools umfassende Möglichkeiten. 

Was versteht man unter Händlerfahrzeugen?

Die Bezeichnung Händlerfahrzeuge wird mitunter für unterschiedliche Typen von Fahrzeugen und Verkaufsformen verwendet. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte daher vor dem Verkauf oder der Suche nach Fahrzeugen geklärt werden, was der Ausdruck Händlerfahrzeuge bezeichnet und in welchem Zusammenhang er nicht verwendet werden sollte. Diese Klärung ist insbesondere dann wichtig, wenn die Bezeichnung Händlerfahrzeuge in einem Verkaufsangebot ohne erkennbaren Zusammenhang verwendet wird. Zutreffend ist die Bezeichnung Händlerfahrzeuge ausschließlich für Fahrzeuge, die von einem Händler an einen anderen verkauft werden. Privatpersonen sind aus dem Handel mit Händlerfahrzeugen ausgeschlossen. Doch diese Sprachregelung wird nicht konsequent eingehalten. Mitunter wird im bei Angeboten im Internet der Begriff Händlerfahrzeuge auf Automobile oder andere Fahrzeuge angewendet, die von einem Händler verkauft werden. Teilweise werden auch Vorführwagen oder Wagen die bereits lange in einem Autohaus stehen, hohe Laufleistungen oder Standtage aufweisen damit bezeichnet. Solche Verwendungen für den Begriff Händlerfahrzeuge sind aber unzutreffend und sollten vermieden werden. Ein Privatkäufer, der ein Fahrzeug bei einem Händler ersteht, kauft kein Händlerfahrzeug. Dieser Gebrauch ist im besonderen Maße irreführend, da Händler beim Verkauf an Privatpersonen, im Gegensatz zum Verkauf an andere Gewerbetreibende, eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung geben müssen.

Welche Besonderheiten gelten für Händlerfahrzeuge im Verkauf?

Die Bezeichnung Händlerfahrzeuge sollte ausschließlich auf Fahrzeuge angewendet werden, die von einem Autohändler an einen anderen verkauft werden. Das Händlergeschäft hat seine eigenen Regeln und gesetzlichen Vorgaben, die beim Handel mit Händlerfahrzeugen greifen und von beiden Parteien zu berücksichtigen sind. Der zentrale Unterschied beim Handel mit Händlerfahrzeugen – im Gegensatz zu Verkauf von Fahrzeugen an Endverbraucher – ist die Möglichkeit, einen Wegfall der Gewährleistung zu vereinbaren. Das Verbraucherschutzrecht, das beim Verkauf von Händler zu Endverbraucher immer greift und nicht ausgeschlossen werden kann, wird bei Handel zwischen Unternehmen nicht zwangsläufig angewendet. Beim Verkauf von Händler zu Privatkäufer ist ein Wegfall der Gewährleistung auch durch ausdrückliche Vereinbarung nicht möglich. Zwar kann die Gewährleistung auf ein Jahr gekürzt werden, ein vollständiger Ausschluss ist aber nicht möglich. Der Wegfall der Gewährleistung beim Händlerfahrzeug befreit den Verkäufer indes nicht von der Pflicht, Mängel am Fahrzeug in der Beschreibung vollständig anzugeben.

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