Unfallwagen ersteigern

Unfallwagen ersteigern mit Manheim Express

Bringen Sie mit Manheim Express mehr Dynamik in Ihren Gebrauchtwagenhandel!

Versteigerungen von Unfallwagen sind ein interessantes, aber auch heikles Handelssegment. Daher ist jedem Händler oder Privatkäufer zu empfehlen, sich im Vorfeld über das Thema und zuverlässige Zukaufquellen zu informieren.

Manheim Express stellt Händlern und anderen Interessenten hier wichtige Infos zu diesem Thema zur Verfügung. Neben dem Ersteigern von Unfallwagen bietet der professionelle Handel mit gebrauchten Fahrzeugen eine Vielzahl an interessanten Optionen. Wie die Plattform Manheim Express den Handel mit Gebrauchtwagen revolutioniert hat und wie Sie spielerisch leicht Unfallwagen ersteigern, erfahren Sie hier.

Was muss man beim Ersteigern von Unfallwagen berücksichtigen?

Will man bei einer Versteigerung von Unfallwagen im Internet teilnehmen, dann gelten zunächst die gleichen Richtlinien wie beim Ersteigern von anderen Fahrzeugen. Es sollte ein seriöser Händler mit transparenten Konditionen und gutem Service gewählt werden. Wer erstmalig an einer Versteigerung von Unfallwagen teilnimmt, sollte sich zudem zuvor mit einigen Aspekten zu diesem Thema beschäftigen.

Deklarationspflicht für beschädigte Fahrzeuge unbedingt beachten!

Zunächst muss sich ein potenzieller Käufer klarmachen, dass ein Fahrzeug beim Ersteigern von Unfallwagen ganz unterschiedliche Arten von Beschädigungen aufweisen kann. Daher sollte bei einer Versteigerung von Unfallwagen im Internet immer eine möglichst genaue Beschreibung der Schäden vorliegen. Fehlt diese, sollte der Interessent auf eine genaue Beschreibung bestehen. Wir die Bezeichnung Unfallwagen von einem Verkäufer nicht angegeben, obwohl sich das Fahrzeug eindeutig in einem solchen Zustand befindet, kann der Käufer von Kauf zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Die Verwendung der Bezeichnung „Unfallwagen“ bei Versteigerungen sollte daher immer auf der Basis des objektiven und dokumentierten Fahrzeugzustandes stattfinden.

Wann muss ein Fahrzeug bei einer Versteigerung als Unfallwagen deklariert werden?

Die Frage, bei welchem Schaden bei Versteigerungen oder beim Verkauf ein Fahrzeug als Unfallwagen gekennzeichnet werden muss, ist sowohl für Verkäufer als auch Käufer von Interesse. Schließlich besteht eine Pflicht für den Verkäufer zu dieser Kennzeichnung. Die allgemeinste, aber auch ungenaueste Definition für einen Unfallwagen bei einer Versteigerung und anderen Verkaufsformen ist: Ein Unfallwagen ist ein Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist. Da eine solche Definition von Unfallwagen aber auf alle Schäden – von der zerkratzen Stoßstange bis zum Totalschaden – anwendbar ist, hat sich in der Praxis der Versteigerung von Unfallwagen der Begriff des „relevanten Schadens“ etabliert.

Der Begriff des relevanten Schadens

Mit dieser Bezeichnung werden beim Ersteigern von Unfallwagen Bagatellschäden wie geringfügige Kratzer oder leichte Lackschäden ausgeklammert. Sie führen nicht dazu, dass ein Fahrzeug als Unfallwagen gekennzeichnet werden muss. Hat das Fahrzeug allerdings Blechschäden davongetragen, dann muss es auch bei einer Versteigerung als Unfallwagen gekennzeichnet werden. Aber auch bei dieser Bestimmung bestehen Grauzonen, die eine eindeutige Definition erschweren und strittig machen können. Wenn der Verkäufer unsicher ist, ob er sein Fahrzeug als Unfallwagen in einer Versteigerung anbieten muss, empfiehlt sich daher die Rücksprache mit einem Experten der Branche.

Welche Chancen und Risiken bestehen beim Ersteigern von Unfallwagen?

Beim Kauf und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen sollte grundsätzlich mit Sorgfalt und einer gewissen Sachkenntnis vorgegangen werden. Das gilt umso mehr, wenn ein Unfallwagen per Versteigerung erworben oder verkauft werden soll. Für Verkäufer bietet sich durch die Kennzeichnung Unfallwagen bei Versteigerungen, die Möglichkeit das Interesse von Käufern zu wecken, die ein Fahrzeug unter dem gängigen Marktwert erstehen wollen.

Transparenz für Käufer und Verkäufer schaffen

Käufer von Unfallwagen spekulieren in der Regel darauf, dass der Schaden am Fahrzeug geringer ist als die Wertminderung, die der Unfallwagen bei der Versteigerung erfahren hat. In dieser Hinsicht kann die Versteigerung von Unfallwagen für Käufer wie Verkäufer interessant und lukrativ sein, wichtig ist in jedem Fall die sorgfältige und gewissenhafte Dokumentation und Begutachtung des Fahrzeuges und der transparente Austausch von Informationen zwischen Verkäufer und Interessent.

Customer service

+49 261 98 36 90 – 0
Please write to us

E-mail

Our location
Manheim Express // Cox Automotive Remarketing GmbH
Bubenheimer Bann 11
56070 Koblenz 

Opening hours:

Mon – Fri: 8:30 a.m. – 5:30 p.m.
Sat + Sun: closed

Kunden-Service

+49 2351 567 66 00
 

Schreib uns

E-Mail

Unser Standort

 Manheim Express // 
Cox Automotive Remarketing GmbH
Bubenheimer Bann 11
56070 Koblenz

Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8:30 – 17:30 Uhr

Sa + So: geschlossen

Customer service
+49 261 98 36 90 – 0

Please write to us
E-mail

Our location
Manheim Express c/o Manheim Deutschland GmbH
Bubenheimer Bann 11
56070 Koblenz

Opening hours:
Mon – Fri: 8:30 a.m. – 5:30 p.m.

Sat + Sun: closed